Fördermittelcheck für Ihre Sanierung
Neue Fenster, ein gedämmtes Dach, eine Lüftungsanlage, eine optimierte Heizung: Das BAFA bezahlt einen Teil davon. Wie viel, rechnet dieser Check in zwei Minuten aus – nach der Richtlinie, die seit dem 21. Juli 2026 gilt. Ohne Anmeldung, ohne Cookies, und Ihre Angaben verlassen den Browser erst, wenn Sie sie uns schicken. Den Antrag stellen wir danach mit Ihnen gemeinsam: Denis Combe ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden geführt.
Die Regeln, nach denen gerechnet wird
Grundlage ist die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026. Sie gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026.
| Maßnahme | Zuschuss | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Fenster, Außentüren, Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke | 15 % | 20 % auf den Teil über der Grenze |
| Sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz) | 15 % | 20 % auf den Teil über der Grenze |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder bedarfsgeregelte Abluftanlage | 15 % | 20 % auf den Teil über der Grenze |
| Heizungsoptimierung, z. B. hydraulischer Abgleich | 15 % | 20 % auf den Teil über der Grenze |
| Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten | 50 % | – |
Höchstgrenze der förderfähigen Kosten
Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr für alle Einzelmaßnahmen zusammen.
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| zweite bis sechste, je | 15.000 € | 30.000 € |
| ab der siebten, je | 8.000 € | 15.000 € |
Betrifft die Maßnahme nur einen Teil des Hauses, zählen nur die betroffenen Wohneinheiten: Die Grenze des Gebäudes wird gleichmäßig auf alle Wohneinheiten verteilt.
Was sonst noch gilt
- Mindestinvestition 300 € brutto je Maßnahme.
- Den iSFP-Bonus gibt es erst ab 30.000 € Investition und nur auf den Betrag oberhalb der Grenze ohne iSFP.
- Lüftungsanlagen müssen Mindestwerte erreichen, etwa mindestens 80 % Wärmerückgewinnung bei sparsamen Ventilatoren, und einreguliert sein. Das bestätigt der Fachbetrieb mit Herstellernachweis.
- Heizungsoptimierung nur in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten; die Heizung muss älter als zwei Jahre sein, eine Öl- oder Gasheizung höchstens zwanzig Jahre alt.
- Fachplanung und Baubegleitung: förderfähig bis 5.000 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, sonst 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €.
- Ab dem 1. Quartal 2027 kommen für die Dämmung besonders schlechter Gebäude 5 Prozentpunkte hinzu (WPB-Bonus). Voraussetzung ist ein Sanierungsfahrplan.
Nicht in diesem Rechner: der Tausch der Heizung, etwa gegen eine Wärmepumpe – dafür gelten eigene Fördersätze und Boni. Ebenso Photovoltaik und Stromspeicher, die nicht über die BEG gefördert werden, und Klimaanlagen zur Raumkühlung, die es nur bei Nichtwohngebäuden gibt. Sprechen Sie uns an, wir rechnen das gern mit.
Erst rechnen, dann unterschreiben
Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt, verliert die Förderung – das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Reihenfolge zählt
Ein Sanierungsfahrplan ordnet die Maßnahmen so, dass jede auf der vorigen aufbaut – und hebt die Höchstgrenze. Mehr dazu bei der Energieberatung.
Unverbindlich
Der Check ist eine Schätzung, kein Bescheid. Verbindlich entscheidet das BAFA. Wir sagen Ihnen vorher, welche Nachweise es sehen will.
Fragen zur Förderung von Einzelmaßnahmen
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn des Vorhabens – und als Beginn zählt schon die Unterschrift unter den Auftrag. Bei der Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen ist und den voraussichtlichen Umsetzungstermin nennt. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Wer erst unterschreibt und dann beantragt, verliert die Förderung.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für den iSFP-Bonus und für die geförderte Baubegleitung ja. Der Experte muss in der Liste unter energie-effizienz-experten.de geführt sein; er bestätigt nach Abschluss, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind, und die förderfähigen Kosten. Für eine reine Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus genügt die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan für die Förderung?
Ab etwa 30.000 Euro Investition im Jahr: ja. Der iSFP verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und der Betrag oberhalb der normalen Grenze wird mit 20 statt 15 Prozent gefördert. Unterhalb von 30.000 Euro bringt er für die Einzelmaßnahme keinen Bonus mehr. Der Fahrplan selbst wird gefördert, gilt 15 Jahre und ist ab 2027 auch Voraussetzung für den zusätzlichen Bonus bei besonders schlecht gedämmten Gebäuden.
Warum zeigt dieser Rechner weniger an als manche andere?
Weil sich die Regeln am 21. Juli 2026 geändert haben. Früher gab es mit iSFP pauschal 20 Prozent auf alles. Seitdem gibt es den Bonus nur noch auf den Teil der Kosten oberhalb der Grenze ohne iSFP – bei einem Einfamilienhaus also erst ab dem 30.001. Euro. Viele Rechner und Ratgeber rechnen noch nach der alten Regel.
Gelten die Kosten brutto oder netto?
Brutto, also einschließlich Mehrwertsteuer – es sei denn, Sie sind für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann zählen nur die Nettokosten. Förderfähig sind Material, fachgerechter Einbau und notwendige Nebenarbeiten. Bei Eigenleistung wird nur das Material gefördert, und auch das nur mit Bestätigung eines Experten oder Fachbetriebs.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle, die in ein bestehendes Gebäude investieren: selbstnutzende Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Vereine. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Die Höchstgrenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr – größere Vorhaben auf zwei Jahre zu verteilen kann sich deshalb lohnen.
Begleiten Sie auch den Antrag?
Ja. Denis Combe, Elektrotechnikermeister, ist in der Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de für die Bundesförderung für effiziente Gebäude geführt – für Wärmedämmung, Fenster und Türen, Heizung und Lüftung ebenso wie für das Effizienzhaus. Wir prüfen die technischen Mindestanforderungen, binden uns als Experte in den Antrag ein und bestätigen nach Abschluss die Umsetzung und die förderfähigen Kosten. Eine Grenze gibt es: Für die zusätzlich mit 50 Prozent geförderte Baubegleitung muss der Experte unabhängig von den ausführenden Firmen sein. Bauen wir selbst ein oder vermitteln den Betrieb, entfällt dieser Zuschuss – das sagen wir Ihnen vor dem Auftrag.